← BUNKM
EU + DE

Widerruf, Beherbergung & Storno

Stand 2026-07-30 · Abgleich mit § 312g BGB, Beherbergungsrecht und Plattform-Vermittlung

1. Wer ist Vertragspartner?

Weg Vertragspartner (Regel)
BUNKM als Vermittler (Standard) Gastgeber / Haus — Reklamation zuerst dort; Plattform unterstützt
Direkt beim Haus (außerhalb BUNKM) Nur das Haus
Pauschalreise mit Hotel Reiseveranstalter (§§ 651a ff. BGB) — auf BUNKM nur wenn ausdrücklich so angeboten

Die Buchungsbestätigung und die Angebots-AGB entscheiden, ob vermittelt oder (selten) selbst verkauft wird.

2. Kein 14-Tage-Widerruf (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)

Anders als beim Online-Warenkauf gilt für Hotel- und vergleichbare Beherbergung mit festem Termin / Zeitraum grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nimmt Beherbergung und verwandte Freizeitleistungen aus, wenn ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist. Hintergrund: das Zimmer wird für andere Gäste gesperrt und ist kurzfristig kaum nachzuvermarkten.

EU-Ebene (Your Europe / Verbraucherrechte-Richtlinie): dieselbe Ausnahme für Hotel und terminierte Beherbergung. Deutsche Norm und EU-Hinweis greifen zusammen.

3. Was „Storno“ rechtlich bedeutet

Das Gesetz kennt den Marketing-Begriff „Stornierung“ nicht. Praktisch relevant:

4. Standard / Streng vs gesetzlicher Rahmen

BUNKM-Regelwerk Rechtliche Einordnung
Zahlung bis 15. des Vormonats bei Erstbuchung (Standard und Streng) Vertragliche Vorauszahlung / Fälligkeit — nicht aus Widerrufsrecht abgeleitet
Standard: freies Storno 14 Tage vor Reiseantritt Freiwilliges Vertragsrecht
Streng: 48 Stunden Storno (Superdeals) Ebenfalls vertraglich; am Angebot und Checkout ausweisen
Anderweitvergabe / ersparte Aufwendungen Wo § 537 Abs. 1 S. 2 BGB greift: Anrechnung möglich

5. Überbuchung & Mängel (Gastgeberpflicht)

6. Online-Pflichtangaben (Plattform)

Wer online Leistungen anbietet, muss u. a. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Preistransparenz und — wo einschlägig — Widerrufsinformationen vorhalten. Bei terminierten Beherbergungen ersetzt die klare Ausnahmeinformation (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) plus vertragliche Storno-Fenster die klassische 14-Tage-Widerrufsbelehrung.

7. Was in Gäste-Kommunikation stehen soll

8. Quellen (öffentlich)

§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB · §§ 535, 537, 280, 307 BGB
Your Europe — Rückgabe & Widerruf
Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (Ausnahmen für terminierte Beherbergung)
Fachüberblicke u. a. zu Hotelstorno, Beherbergungsvertrag und Online-Pflichtangaben (öffentliche Ratgeber; keine individuelle Rechtsberatung).

← AGB · Stornierungsbedingungen · Startseite