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Bei terminierten Beherbergungsleistungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Maßgeblich sind die vertraglich ausgewiesene Storno-Art, der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber sowie die gesetzlichen Vorschriften bei Mängeln und außerordentlicher Kündigung.
Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen Gast und Gastgeber zustande. Haftung, Werbung und Erfüllung der Unterkunft liegen allein beim Gastgeber. Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Aufenthalt führen die betroffenen Parteien; BUNKM hält sich an bindende gerichtliche und behördliche Entscheidungen, soweit sie BUNKM betreffen. Volltext: AGB und EU-Compliance.
Am Angebot und im Checkout wird die geltende Storno-Art ausgewiesen. Es gelten die folgenden Regelungen (entspricht AGB Ziffer 5).
Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. Danach richten sich Erstattung und Gebühren nach den am Angebot ausgewiesenen Bedingungen. Gilt für reguläre Monatsangebote, soweit nicht ausdrücklich eine andere Storno-Art angegeben ist.
Kostenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden nach Buchung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erstattung in der Regel ausgeschlossen, soweit am Angebot nichts anderes ausgewiesen ist. Gilt für Superdeal-Angebote.
Die Zahlung für die Erstbuchung ist bis zum 15. des Vormonats des gebuchten Aufenthalts fällig. Diese Zahlungsregel gilt für die Storno-Arten Standard und Streng.
| Punkt | Standard | Streng |
|---|---|---|
| Gesetzliches Widerrufsrecht | Nein (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) bei festem Aufenthaltszeitraum | |
| Kostenfreies Storno | Bis 14 Tage vor Reiseantritt | 48 Stunden nach Buchung |
| Typische Angebote | Reguläre Monatsangebote | Superdeal |
| Zahlung (Erstbuchung) | Bis zum 15. des Vormonats | |
Storniert der Gastgeber oder ist die Unterkunft nicht verfügbar, liegt eine Pflichtverletzung vor. Der Gast kann gleichwertige Ersatzunterkunft und Ersatz nachgewiesener Mehrkosten verlangen. Bei erheblichen Mängeln: unverzüglich anzeigen, Abhilfe verlangen; Minderung oder außerordentliche Kündigung bleiben vorbehalten. Meldung: Problem melden.
Außergewöhnliche Umstände (beispielsweise behördlich erklärte Katastrophengebiete) können Sonderregelungen auslösen. Dies ersetzt keine Reiseversicherung und gilt nicht für gewöhnliche Wetterlagen oder rein persönliche Verhinderung. In diesen Fällen gelten § 537 BGB und die vertraglichen Storno-Fristen.